Versicherungen
Kostenübernahme
Alle ambulanten Behandlungen, auch für allgemein versicherte Personen, werden von der Grundversicherung übernommen. Dies gilt ebenfalls für alle Unfallversicherungen.
Behandlungen und Operationen, die einen stationären Aufenthalt notwendig machen, sind nur bei zusatzversicherten Patienten möglich (Halbprivat- oder Privatversicherung).
Allgemein versicherte Patienten können entscheiden, ob sie die Zusatzkosten selber tragen wollen.